Unternehmensrecht
Als Gründer und Unternehmer wissen Sie: Rechtliche Fragen kommen selten allein. Steuer, Gesellschaftsrecht und Vertragsgestaltung greifen ineinander. Ich berate Sie als ein einziger Ansprechpartner, der das ganze Unternehmen im Blick hat – 360° und ohne blinde Flecken.
Gründung: Rechtsform, Gesellschaftsvertrag und Steuer – aus einer Hand
Die Wahl der richtigen Rechtsform ist keine rein rechtliche Entscheidung – sie hat unmittelbare steuerliche Konsequenzen. GmbH, UG (haftungsbeschränkt), GbR, Einzelunternehmen oder eine komplexere Holdingstruktur: Ich prüfe gemeinsam mit Ihnen, welche Rechtsform zu Ihrer persönlichen Situation, Ihrer Haftungsbereitschaft und Ihrer langfristigen Unternehmensstrategie passt.
Die Beratung umfasst:
- Steuerlicher Formvergleich (Körperschaftsteuer vs. Einkommensteuer, Thesaurierungsvorteil der GmbH)
- Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags, maßgeschneidert für Ihre Gesellschafterstruktur
- Handelsregisteranmeldung und Begleitung bis zur Eintragung
- Aufbau von Holding- und Beteiligungsstrukturen für steueroptimierte Gewinnausschüttung
Gründungsberatung, die funktioniert, endet nicht beim Notar. Sie beginnt mit der richtigen Struktur – steuerlich, gesellschaftsrechtlich und handelsrechtlich durchdacht.
Rechtsformwandlung und Umstrukturierung: Steueroptimiert und rechtlich sauber
Unternehmen verändern sich. Was als Einzelunternehmen begann, wächst in eine GmbH hinein. Eine GmbH wird in eine GmbH & Co. KG umgewandelt, um Steuervorteile zu nutzen. Eine Unternehmensgruppe wird durch Verschmelzung gestrafft oder durch Spaltung aufgeteilt.
Bei Rechtsformwandlungen kommen Gesellschaftsrecht (Umwandlungsgesetz – UmwG), Handelsrecht und Steuerrecht gleichzeitig zum Einsatz. Wer nur einen dieser Bereiche kennt, sieht nicht das ganze Bild. Ich berate und gestalte:
- Formwechsel: z.B. Einzelunternehmen oder GbR → GmbH oder UG
- Verschmelzung: Zusammenführung von Gesellschaften zur operativen und steuerlichen Vereinfachung
- Spaltung: Aufspaltung, Abspaltung und Ausgliederung einzelner Unternehmensbereiche
- Einbringung: Überführung von Betriebsvermögen in eine Kapitalgesellschaft nach § 20 UmwStG
Ich habe Umstrukturierungen bei Linklaters begleitet und bringe diese Erfahrung in die Kanzlei ein – ohne die Honorarstruktur einer Großkanzlei.
Vertragsrecht: Von der NDA bis zum Unternehmenskauf
Gute Verträge sind kein bürokratischer Aufwand – sie sind das Fundament jedes Unternehmens. Schlechte Verträge dagegen schaffen Risiken, die erst dann sichtbar werden, wenn es zu spät ist.
Anteilskäufe und Unternehmenstransaktionen (M&A)
Share Purchase Agreements, Due-Diligence-Begleitung, Garantiekataloge, Haftungsklauseln – ich vertrete Käufer und Verkäufer bei Unternehmenstransaktionen. Preis und Struktur eines Deals entscheiden sich im Vertragswerk, nicht im Letter of Intent.
Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA)
Eine NDA ist nur so gut wie ihre Durchsetzbarkeit. Ich entwerfe Geheimhaltungsvereinbarungen, die konkret genug sind, um im Ernstfall zu greifen – und prüfe, ob fremde NDAs Ihnen Risiken aufbürden, die Sie nicht tragen sollten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB mit unwirksamen Klauseln schützen nicht – sie schaffen Haftungsfallen. Ich erstelle und prüfe AGB für B2B- und B2C-Verhältnisse, angepasst an Ihre Branche und Ihren Markt.
Geschäftsführeranstellungsverträge
Vergütungsstruktur, Wettbewerbsverbote, Abberufungsklauseln, Tantieme-Regelungen: Ein Geschäftsführervertrag regelt das Verhältnis zwischen Gesellschaft und Geschäftsführung. Ich verhandle und gestalte diese Verträge – sowohl für die Gesellschaft als auch für den Geschäftsführer persönlich.
Geschäftsführerhaftung: Wann Sie persönlich ins Risiko gehen
§ 43 GmbHG und § 93 AktG machen deutlich: Geschäftsführer und Vorstände haften persönlich, wenn Sorgfaltspflichten verletzt wurden. Diese Haftung ist nicht auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt – sie greift auf das Privatvermögen durch.
Ich berate Geschäftsführer, die verstehen wollen, wo ihre persönlichen Haftungsrisiken liegen, und helfe dabei, Compliance-Strukturen aufzubauen, die echten Schutz bieten – keine Papier-Compliance, sondern gelebte Prozesse.
Weiterführend: § 93 AktG – Wann Geschäftsführer bei Compliance wirklich haften →
360°-Beratung: Ein Ansprechpartner für Ihr gesamtes Unternehmen
Spezialisierung hat Grenzen. Wer nur Gesellschaftsrecht kennt, übersieht die steuerliche Folge. Wer nur Steuerrecht kennt, unterschätzt die gesellschaftsrechtliche Gestaltungsoption. Ich berate an dieser Schnittstelle – mit einem integrierten Überblick über steuerrechtliche, handels- und gesellschaftsrechtliche Dimensionen.
Das bedeutet für Sie: weniger Koordinationsaufwand, weniger Reibungsverluste zwischen verschiedenen Beratern, und eine Beratung, die das gesamte Unternehmen im Blick behält.
Meine Mandanten sind Gründer, inhabergeführte KMU und internationale Unternehmen, die in Deutschland tätig sind. Ich berate auf Deutsch, Englisch, Polnisch und Russisch.
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