Rechtsberatung für Gründer und Mittelstand: Wirtschaft, Steuern & Compliance
Sie bauen das Geschäft, wir sichern die Flanken. Moderne Unternehmen agieren heute in einem komplexen Geflecht aus Gesellschaftsrecht, internationalen Steuerpflichten und strengen digitalen Regularien wie dem EU AI Act. Isolierte Spezialisten reichen oft nicht mehr aus, um diese vernetzten Herausforderungen zu bewältigen. Was Gründer, Agenturen und der Mittelstand brauchen, ist eine pragmatische, disziplinübergreifende Rechtsberatung. Wir begleiten Sie von der Wahl der optimalen Rechtsform über grenzüberschreitende Steuerfragen bis hin zur effizienten Konfliktlösung durch Schiedsgerichte.
1. Unternehmensrecht & Vertragsgestaltung
Das Fundament jedes erfolgreichen Unternehmens ist eine solide rechtliche Struktur und wasserdichte Verträge. Fehler in der Gründungsphase oder bei der Vertragsgestaltung mit Geschäftspartnern können in späteren Wachstumsphasen existenzbedrohend werden.
Die richtige Rechtsform: GmbH, UG oder Auslandsgesellschaft?
Die Wahl der Rechtsform bestimmt maßgeblich Ihre persönliche Haftung und Ihre steuerliche Belastung. Während die klassische GmbH den Goldstandard in Deutschland darstellt, lockt die Unternehmergesellschaft (UG) oft mit einer Gründung ab einem Euro – birgt aber versteckte Kosten und Reputationsrisiken im B2B-Umfeld. Wir beraten Sie objektiv zur passenden Struktur und begleiten den gesamten Gründungsprozess, inklusive der Erstellung maßgeschneiderter Gesellschaftsverträge, die Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern von vornherein vermeiden.
B2B-Verträge und digitale Signaturen
Das Tagesgeschäft erfordert Schnelligkeit. Digitale Signaturen wie DocuSign Das Tagesgeschäft erfordert Schnelligkeit. Digitale Signaturen wie DocuSign sind branchenüblich, aber nicht für jeden Vertrag rechtlich bindend. Wenn das Gesetz die strenge Schriftform anordnet (z.B. bei Befristungen oder Kündigungen von Arbeitsverhältnissen), ist ein digitaler Klick oft wertlos. Wir prüfen und erstellen Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Rahmenverträge und Freelancer-Verträge. Besonderes Augenmerk legen wir auf die Vermeidung von Scheinselbstständigkeit – ein Risiko, das bei der Zusammenarbeit mit freien Mitarbeitern schnell zu massiven Nachzahlungen an die Sozialkassen führen kann.
Geschäftsführerhaftung und Compliance
Geschäftsführer stehen persönlich in der Haftung. Die Garantenpflicht und § 93 AktG verlangen von Geschäftsführern und Vorständen die Einrichtung funktionierender Compliance-Management-Systeme. Wer Compliance-Aufgaben delegiert, ohne sie zu kontrollieren, haftet im Schadensfall mit seinem Privatvermögen. Wir helfen Ihnen, haftungssichere Strukturen aufzubauen, ohne Ihr operatives Geschäft durch Bürokratie zu ersticken.
2. Internationales Steuerrecht & Auslandsgesellschaften
Die Digitalisierung macht es einfach, weltweit Kunden zu bedienen. Die steuerrechtlichen Konsequenzen grenzüberschreitender Aktivitäten sind jedoch hochkomplex und im Fokus der Finanzbehörden.
Die Steuerfalle "Briefkastenfirma" (Sp. z o.o., OÜ, US-LLC)
Zahlreiche Berater im Internet bewerben die Gründung einer US-LLC in Wyoming, einer polnischen Sp. z o.o., einer britischen Limited oder einer estnischen OÜ (e-Residency) als Allheilmittel zur Steuerersparnis und Bürokratieabschaffung. Das deutsche Steuerrecht knüpft die Steuerpflicht jedoch nicht an den formellen Briefkasten im Ausland an, sondern an den "Ort der Geschäftsleitung". Wenn Sie Ihre polnische Sp. z o.o. oder estnische OÜ maßgeblich vom heimischen Schreibtisch in Deutschland aus operativ steuern, ist das Unternehmen in der Regel in Deutschland voll steuerpflichtig (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer). Das Verschweigen dieser Einkünfte gegenüber dem deutschen Finanzamt ist kein Kavaliersdelikt, sondern erfüllt schnell den Tatbestand der Steuerhinterziehung. Wir prüfen Ihre internationalen Firmenkonstrukte auf rechtliche sowie steuerliche Haltbarkeit und zeigen rechtskonforme Wege zur internationalen Aufstellung auf.
Hinzurechnungsbesteuerung (Außensteuergesetz - AStG)
Selbst wenn Ihre Auslandsgesellschaft über eine echte, funktionierende Betriebsstätte im Ausland verfügt und dort operativ tätig ist, kann das deutsche Außensteuergesetz (AStG) greifen. Wenn Sie Gewinne aus bestimmten passiven Tätigkeiten in einem Niedrigsteuerland parken, kann das Finanzamt diese Gewinne durch die sogenannte Hinzurechnungsbesteuerung so behandeln, als wären sie direkt an Sie als inländischen Gesellschafter ausgeschüttet worden. Wir navigieren Sie sicher durch die Fallstricke des internationalen Steuerrechts und verhindern böse Überraschungen bei der Betriebsprüfung.
Grenzüberschreitende Dienstleistungen und Reverse-Charge
Für Freelancer, Agenturen und Berater, die internationale B2B-Kunden bedienen oder Dienstleistungen über Plattformen wie Fiverr und Upwork erbringen, ist die korrekte umsatzsteuerliche Abwicklung essenziell. Wir klären die Anwendbarkeit des Reverse-Charge-Verfahrens, prüfen Ihre Rechnungsstellung und sorgen dafür, dass Umsatzsteuerfragen nicht zu Margenverlusten führen.
3. IT-Recht, EU AI Act & Datenschutz
Wer digitale Produkte entwickelt oder vertreibt, betritt ein regulatorisches Minenfeld. Die Europäische Union hat die Anforderungen an Software und Datenverarbeitung in den letzten Jahren drastisch verschärft.
Software als Medizinprodukt (MDR)
Entwickeln Sie eine Health-App oder Software für den Gesundheitsbereich? Die Grenze zwischen einer einfachen "Lifestyle-App" und einem Medizinprodukt im Sinne der Medical Device Regulation (MDR) ist fließend. Sobald Ihre Software diagnostische oder therapeutische Zwecke erfüllt, muss sie einen strengen Zertifizierungsprozess durchlaufen. Wir prüfen die rechtliche Einstufung Ihres Produkts und begleiten Sie bei den notwendigen Compliance-Schritten.
Künstliche Intelligenz und der EU AI Act
Der EU AI Act bringt umfassende Pflichten für Entwickler und Anbieter von KI-Systemen. Fällt Ihre Software in die Kategorie der "Hochrisiko-KI" (z.B. im Personalwesen, in der biometrischen Identifikation oder im medizinischen Bereich), müssen Sie ein striktes Risikomanagement etablieren, technische Dokumentationen erstellen und menschliche Aufsicht garantieren. Wir analysieren Ihre KI-Anwendungen, klassifizieren das Risiko nach dem EU AI Act und setzen die gesetzlichen Anforderungen pragmatisch um, bevor Strafen drohen.
Datenschutz im Geschäftsalltag (DSGVO)
Datenschutz ist weit mehr als nur ein Cookie-Banner auf der Website. Besondere Risiken bergen die Videoüberwachung in Geschäftsräumen und der Transfer personenbezogener Daten in Nicht-EU-Länder (z.B. durch die Nutzung von US-Cloud-Diensten). Wir erstellen für Sie notwendige Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA), prüfen Ihre Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) und sorgen dafür, dass Ihr Geschäftsbetrieb datenschutzkonform abläuft – von der rechtmäßigen Mitarbeiterüberwachung bis zum Kunden-CRM.
4. Konfliktlösung & Online-Schiedsgerichtsbarkeit
Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. Klassische Gerichtsverfahren sind oft langsam, teuer und öffentlich. Wir bieten Ihnen moderne Alternativen zur schnellen Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.
B2B-Inkasso ohne Gericht
Unbezahlte Rechnungen belasten die Liquidität Ihres Unternehmens massiv. Bevor der teure und langwierige Weg zum staatlichen Gericht angetreten wird, setzen wir auf ein effektives, außergerichtliches Forderungsmanagement. Wir kommunizieren professionell, aber bestimmt mit Ihren Schuldnern, verhandeln Ratenzahlungen und erwirken – falls nötig – den gerichtlichen Mahnbescheid, um Ihre Forderungen abzusichern, ohne die Kundenbeziehung dauerhaft zu zerstören.
Warum Schiedsgerichte?
In B2B-Verträgen empfehlen wir zunehmend die Vereinbarung von Schiedsklauseln. Schiedsgerichte (wie beispielsweise judial.com) bieten entscheidende Vorteile: Die Verfahren sind vertraulich (keine öffentliche Rufschädigung), wesentlich schneller als staatliche Prozesse und werden von echten Experten für das jeweilige Fachgebiet geführt, statt von überlasteten Richtern. Dr. Adam S. Dampc ist nicht nur beratend tätig, sondern agiert selbst als neutraler Schiedsrichter in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten.
Internationale Vollstreckbarkeit
Besonders bei Verträgen mit internationalen Geschäftspartnern (z.B. in den USA, China oder Osteuropa) ist ein deutsches Gerichtsurteil oft wertlos, da es im Ausland nicht problemlos vollstreckt werden kann. Ein internationaler Schiedsspruch hingegen ist dank des New Yorker Übereinkommens in über 170 Staaten weltweit vollstreckbar. Wir gestalten Ihre internationalen Verträge so, dass Sie im Streitfall auch tatsächlich an Ihr Geld kommen und den Gerichtsstand strategisch klug wählen.
Bereit, Ihr Unternehmen rechtssicher aufzustellen?
Ob es um die Vermeidung von Steuerfallen bei Auslandsgesellschaften (Sp. z o.o., OÜ, LLC), die Absicherung der Geschäftsführerhaftung oder die Compliance nach dem neuen EU AI Act geht – wir stehen an Ihrer Seite. Sparen Sie Zeit, Nerven und unnötige Kosten durch präventive Rechtsberatung.